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Opferhilfe-Beratungsstelle Uri erhält neue Leistungsvereinbarung

Uri/Schwyz

Die bisherige Opferberaterin Fabienne Lochmatter übernimmt die Führung der Opferhilfe-Beratungsstelle.

Bote der Urschweiz, 20.12.2022

Ab Januar 2023 hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion neu mit dem Verein Opferberatung Kanton Schwyz und Kanton Uri eine Leistungsvereinbarung über die Weiterführung der Opferhilfe-Beratungsstelle abgeschlossen. Wie der Kanton Uri in einer Mitteilung schreibt, hat sich die gemeinsame Opferhilfe-Beratungsstelle für die Kantone Schwyz und Uri in den letzten Jahren sehr bewährt. Das Fachwissen der Opferhilfe-Beratungsstelle könne unter anderem durch die gemeinsame Zusammenarbeit der beiden Kantone auf einem hohen Niveau eingesetzt werden.

Seit bereits 22 Jahren wird die Opferhilfe-Beratungsstelle für den Kanton Uri durch Evelyne Marciante geführt. Nun tritt Evelyne Marciante auf Ende dieses Jahres in den Ruhestand. Für die langjährige Arbeit wurde ihr von Nadine Arnold, Vorsteherin des Amts für Soziales, herzlich gedankt. Die bisherige Opferberaterin Fabienne Lochmatter wird die Führung der Opferhilfe-Beratungsstelle übernehmen.

Evelyne Marciante tritt per Ende Jahr in den Ruhestand.
Bild: Lucien Rahm (Erstfeld, 6. November 2019)

Beratung ist vertraulich und kostenlos

Die Opferberatungsstelle an der Gotthardstrasse 25 in Goldau ist die zentrale Anlaufstelle im Kanton Schwyz für Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes und deren Angehörige oder Vertrauenspersonen. Sie finden dort in einer schwierigen Situation Unterstützung, Beratung und Begleitung durch ein Team von ausgewiesenen Fachleuten. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sie steht jedem Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls zu, unabhängig davon, ob es Strafanzeige einreicht, ein Strafverfahren eröffnet wurde oder ob die Täterin oder der Täter bekannt ist. Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Straftat im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die Opferberatungsstelle hilft auch bei der Geltendmachung von Entschädigung, Genugtuung und Vorschuss. (fpf)

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